Mit 01. Januar 2021 werden sich Unternehmen und Transporteure auf neue Bedingungen im Handel mit Großbritannien einstellen müssen. Auch wenn ein Deal in letzter Minute das gefürchtete worst-case-scenario noch verhindern könnte, so wissen wir doch bereits jetzt mit Sicherheit, dass in wenigen Wochen Zollformalitäten für Transporte von und nach Großbritannien in Kraft treten werden.
Um auch zukünftig Warenströme aufrecht zu erhalten, hat sich Großbritannien zu einer gestaffelten Einführung der neuen Richtlinien entschlossen.

So wird für Importe ins Vereinigte Königreich aus der EU ab 01. Januar eine Export Zollerklärung inklusive summarischer Ausfuhranmeldung in der EU notwendig. Die Import Zollerklärung im Vereinigten Königreich kann hingegen für den Großteil der Waren bis zu 6 Monate aufgeschoben werden. Nur für kontrollierte Waren fallen auch Importformalitäten im VK bereits ab dem 01. Januar 2021 an. Diese werden dann in vollem Umfang für alle Waren ab 01. Juli 2021 eingeführt.

Für Exporte aus dem Vereinigten Königreich in die EU ist die Situation hingegen etwas komplexer, da bereits mit 01. Januar 2021 der Großteil der neuen Anforderungen in Kraft treten wird. Dies beinhaltet zu allererst eine Export Zollerklärung inclusive summarischer Ausfuhranmeldung seitens des britischen Exporteurs an die lokalen Zollbehörden. Zusätzlich liegt es in der Verantwortung des Transporteurs sich zu versichern, dass die Summarische Einfuhranmeldung an die EU Behörden vor Abfahrt übermittelt wurde. Je nach Art des Transportes variiert die Mindestfrist für die Anmeldung – so sind es zum Beispiel mindestens zwei Stunden vor Abfahrt im Falle einer Fährüberfahrt oder eine Stunde für Transporte durch den Eurotunnel.

Ein wichtiger Aspekt stellt hier der so genannte Kent Access Permit dar – ein von Großbritannien entwickeltes System um Staus an den Häfen und Terminals in Dover zu vermeiden. Der Transporteur wird hierbei angehalten frühzeitig zu überprüfen, ob er im Besitz aller notwendigen Zolldokumente ist. Nur so erhält er den Passierschein, welcher ihm die Weiterfahrt ab Kent zu den Häfen in Dover oder zum Terminal des Eurotunnel ermöglicht.

Die Schlüsselstelle im gesamt Ablauf betrifft jedoch die Import Zollformalitäten in der EU. Um überhaupt an Bord der Fähren oder des Euro Shuttles zu gelangen, muss entweder eine EU Import Zollerklärung vorangemeldet oder eine Transiterklärung (T1) eröffnet werden. Während für Transporte in angrenzende Länder die erste Option noch praktikabel erscheint, so wird es für Transporte in alle anderen EU Länder auf eine Transiterklärung hinauslaufen. Und hier kommen wir zum wahrscheinlich kritischsten Punkt für zukünftige Lieferketten, da limitierte Kapazitäten der Zollagenten, insbesondere der Garantien, zu möglichen Engpässen in der Verfügbarkeit von Transiten und folglich zu empfindlichen Verzögerungen führen könnten.

Neben der hier beschriebenen Neuerungen im Bereich der Zollabwicklung, hat der BREXIT Einfluss auf eine Vielzahl anderer Belange, so wie zum Beispiel Zertifizierung, Lizenzen und Produktmarkierung nur um einige zu benennen. Gar nicht zu sprechen von Themen, die derzeit noch Gegenstand der Verhandlungen sind. Für uns als Transporteur sind hier die Transportgenehmigungen von besonderer Bedeutung, da ein No-Deal-Szenario in Zukunft CEMT Genehmigungen notwendig machen und folglich die Anzahl der berechtigten LKWs empfindlich reduzieren könnte.

In jedem Fall sind wir überzeugt, dass diese neuen Wirtschaftsbedingungen nur in Angriff genommen werden können, wenn alle involvierten Parteien in den Ablauf miteinbezogen und Verantwortlichkeiten rechtzeitig geklärt werden.

Kommunikation ist auch hier der Schlüssel – bitte kontaktieren Sie Ihren Customer Care bei GRUBER Logistics um sicherzustellen, dass wir gemeinsam für den BREXIT vorbereitet sind.

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