Getting ready for Brexit: Online-Workshop

Ab dem 1. Januar 2021 müssen sich sowohl Produktionsunternehmen als auch Transportunternehmen auf eine Reihe neuer Vorschriften im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich einstellen. Auch wenn ein Last-Minute-Abkommen das gefürchtete No-Deal-Szenario noch abwenden könnte, steht bereits fest, dass in wenigen Wochen neue Zollanforderungen in Kraft treten werden. Um auch künftig einen reibungslosen Warenfluss zu gewährleisten, hat sich die britische Regierung für eine schrittweise Einführung der neuen Zollbestimmungen entschieden.

Für Verkehre aus der Europäischen Union nach Großbritannien muss ab dem 1. Januar 2021 die Ausfuhrzollanmeldung zusammen mit der summarischen Ausgangsanmeldung bei den Zollbehörden des Ausfuhrlandes eingereicht werden. Auf der anderen Seite können die Einfuhrzollformalitäten im Vereinigten Königreich für sogenannte Standardgüter um bis zu 6 Monate aufgeschoben werden. Für kontrollierte Güter hingegen gelten die neuen Einfuhranforderungen bereits ab dem 1. Januar. Erst ab dem 1. Juli werden die Einfuhrzollverfahren im Vereinigten Königreich für alle Warengruppen verpflichtend sein.

Für Exporte aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union stellt sich die Situation ungleich komplexer dar. Dies liegt daran, dass der Großteil der neuen Anforderungen bereits am 1. Januar 2021 wirksam wird. Zunächst ist die Ausfuhranmeldung zusammen mit der summarischen Ausgangsanmeldung durch den britischen Exporteur bei den lokalen Zollbehörden vorzulegen. Zudem muss das Transportunternehmen sicherstellen, dass vor Abfahrt die summarische Eingangsanmeldung bei den europäischen Zollbehörden eingereicht wird. Je nach Verkehrsträger variiert die Mindestmeldefrist: Sie beträgt zwei Stunden bei Fährtransporten und eine Stunde für den Eurotunnel.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das sogenannte Kent Access Permit – ein von der britischen Regierung eingeführtes System, um Staus und Verzögerungen an den Terminals in Dover zu vermeiden. Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass sie im Besitz aller Zolldokumente sind, um diese Genehmigung zu erhalten, die für die Weiterfahrt von Kent zu den Häfen von Dover und dem Eurotunnel-Terminal erforderlich ist.

La logistica dopo la Brexit

Der entscheidende Knackpunkt liegt zweifellos in den Formalitäten für die Einfuhr von Waren in die Europäische Union. Um Fähren oder den Eurotunnel nutzen zu können, ist die Einfuhranmeldung im jeweiligen EU-Einfuhrland oder die Eröffnung eines Versandverfahrens (T1) erforderlich. Während für Nachbarländer die erste Variante die praktikablere sein könnte, ist für Transporte in alle übrigen europäischen Staaten von der Nutzung des Versandverfahrens auszugehen. Und genau hier liegt die Schwachstelle künftiger Lieferketten: Kapazitätsengpässe bei den britischen Zollagenten – insbesondere hinsichtlich ihrer Bürgschaften – könnten potenziell zu einer begrenzten Verfügbarkeit von T1-Dokumenten und folglich zu erheblichen Verzögerungen führen.

Neben den oben genannten zollrechtlichen Neuerungen wird der BREXIT erhebliche Auswirkungen auf eine Reihe weiterer Bereiche haben, darunter Produktzertifizierungen, die Erteilung von Lizenzen sowie Vorgaben zur Produktkennzeichnung, um nur einige zu nennen. Nicht zu vergessen sind auch die Themen, die derzeit in den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union erörtert werden. Aus Sicht von uns Transporteuren ist dabei die gegenseitige Anerkennung von Fahrberechtigungen von größter Bedeutung. Ein No-Deal könnte die Verwendung von CEMT-Genehmigungen erforderlich machen und damit die Anzahl der für das Vereinigte Königreich zugelassenen Fahrzeuge drastisch einschränken.

Wir sind in jedem Fall überzeugt: Der einzige Weg, diesen neuen Rahmenbedingungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich erfolgreich zu begegnen, besteht darin, von vornherein alle Beteiligten einzubinden und die neuen Zuständigkeiten der einzelnen Akteure transparent zu definieren.

Auch hier ist Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenservice bei GRUBER Logistics, um sicherzustellen, dass wir gemeinsam bestens auf den BREXIT vorbereitet sind.

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