Aktuelle Updates zum Coronavirus (COVID-19)

16/04/2020

Belgien: Am 13. April wurden die Lockerungen der Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten in Belgien leicht angepasst und eingeschränkt. Für Fahrer, die lebensnotwendige Güter (Lebensmittel, Medikamente, medizinische Ausrüstung, Treibstoff) transportieren, gilt Folgendes:

  • Die maximale wöchentliche Lenkzeit wurde von 56 Stunden auf 60 Stunden erhöht;
  • Die maximale Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen wurde von 90 Stunden auf 96 Stunden erhöht;
  • Verschiebung einer wöchentlichen Ruhezeit über sechs 24-Stunden-Zeiträume hinaus;
  • Möglichkeit, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einzulegen, sofern der Fahrer entweder mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten in vier aufeinanderfolgenden Wochen einlegt, von denen zwei reguläre wöchentliche Ruhezeiten sind, oder der Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit vor Ablauf der vierten Woche gewährt wird.

Alle anderen Fahrer dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen, vorausgesetzt, es verfügt über geeignete Schlafmöglichkeiten. Diese Ausnahmen gelten für den nationalen und internationalen Güterkraftverkehr. Die Ausnahmeregelungen für beide Kategorien gelten bis zum 31. Mai.

Bulgarien: Die bulgarische Straßeninfrastrukturbehörde hat eine interaktive Karte der Green Lanes für den Güterkraftverkehr im Transit durch das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien veröffentlicht. Die Karte enthält nützliche Informationen über Rastplätze und die jeweilige Anzahl an Stellplätzen, sanitären Einrichtungen, Möglichkeiten zum Erwerb von Lebensmitteln, Internetverfügbarkeit, Beleuchtung, Videoüberwachung, Tankstellen, nächstgelegene Notdienste, Anzahl der Stellplätze für die Betankung von Kühl-Lkw usw.: http://www.api.bg/index.php/en/green-corridors

Das offizielle Feiertagsfahrverbot für Lkw über 12 Tonnen ist vorübergehend ausgesetzt.

Italien: Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat ein neues Selbsterklärungsformular herausgegeben – inhaltlich unverändert gegenüber dem vorherigen –, das für Berufskraftfahrer gilt, die bei Unternehmen mit Firmensitz AUSSERHALB Italiens beschäftigt sind.

09/04/2020

Folgende Länder haben die Einschränkungen für den Güterverkehr über die Osterfeiertage aufgehoben:

Deutschland: Alle deutschen Bundesländer haben die Lkw-Fahrverbote gelockert. Allerdings ist die Beförderung aller Güterkategorien an Sonn- und Feiertagen nicht überall gestattet. Die deutschen Bundesländer unterscheiden sich auch hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Ausnahmen. Alle werden die Ausnahmen jedoch für die bevorstehenden Osterfeiertage anwenden. Zu betonen ist, dass die Lockerung des Fahrverbots in Berlin nur für den Transport von sogenannten Trockengütern, medizinischen Geräten sowie die dazugehörigen Leerfahrten gilt. Auch in Thüringen ist nur der Transport von Lebensmitteln, Hygiene- und Medizinprodukten von den Beschränkungen ausgenommen. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1nMT3daVt0bAR4f_ZJmFDLQH8MS_HrPX0&hl=pl&ll=51.32810975923287%2C10.454866000000038&z=6

Österreich: Österreich hat die Ausnahmen von den Fahrverboten für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen bis einschließlich 19. April verlängert. Dies gilt auch für das Wochenendfahrverbot in Tirol auf der A12 und der A13 am Brennerpass.

Frankreich: Mit dem Erlass vom 20. März hat Frankreich das Lkw-Fahrverbot für Wochenenden und Feiertage bis zum 20. April aufgehoben.

Spanien: Die Lkw-Verkehrsbeschränkungen in Spanien wurden am 14. März zunächst für zwei Wochen aufgehoben. Auf Beschluss der Regierung wurde die Lockerung auf die gesamte Dauer des Notstands ausgeweitet und umfasste:

  • wöchentliche Fahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
  • Wochenend- und Feiertagsfahrverbote für ADR-Fahrzeuge
  • Fahrverbote unter der Woche, an Feiertagen und Wochenenden für Großraum- und Schwertransporte
  • alle Lkw-Fahrverbote in Katalonien und im Baskenland.

Italien: Das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen wurde für den internationalen Transport bis auf Weiteres ausgesetzt.

07/04/2020

Estland: Die estnische Fährgesellschaft Tallink hat die Verbindung von Paldiski nach Sassnitz für den Gütertransport zwischen den baltischen Staaten und Westeuropa eingerichtet.

Litauen: Personen, die aus dem Ausland zurückkehren oder einreisen, müssen sich für 14 Tage in Isolation begeben. Ausgenommen hiervon sind Fahrer, die für litauische Unternehmen tätig sind; für sie ist die Isolation vom Tag der Einreise nach Litauen bis zum Tag der Ausreise verpflichtend, jedoch maximal für 14 Tage. Ausländische Frachtführer mit Nutzfahrzeugen im Transit durch Litauen sind gestattet. Fahrer im internationalen Transport sind verpflichtet, die während der Fahrt erfolgten Stopps in einem Dokument unter Angabe von Zweck und Dauer zu vermerken.

Rumänien: Mit der Militärverordnung Nr. 20/2020 wurde beschlossen, dass Fahrer, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, eigenverantwortlich eine Erklärung ausfüllen müssen, in der sie den Ort angeben, an dem sie in der Zeit zwischen zwei Transporten erreichbar sind. Sie unterliegen nicht den Maßnahmen der häuslichen Isolation / Quarantäne, sofern der Arbeitgeber PSA-Material bereitstellt. Bei der Einreise nach Rumänien müssen sie eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Arbeitsbescheinigung vorlegen: https://www.iru.org/apps/cms-filesystem-action?file=/flashinfo/romania.pdf

Transit: Die Fahrer müssen das Land innerhalb von 48 Stunden verlassen, es dürfen nur die ausgewiesenen Korridore genutzt werden, bei der Einreise muss ein Formular ausgefüllt und bei der Ausreise abgegeben werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden ist eine Quarantäne obligatorisch.

Serbien: Lkw im Transit dürfen nur an den ausgewiesenen Haltepunkten halten, die mit dem Schild „TRANSIT“ gekennzeichnet sind. Die Fahrer erhalten an den Grenzübergängen eine Karte mit den ausgewiesenen Haltepunkten. Das Anhalten außerhalb dieser festgelegten Punkte ist strengstens verboten. Die Fahrer müssen Schutzmasken und Schutzhandschuhe tragen.

06/04/2020

Die Europäische Union hat auf ihrer Website eine Liste der auf den Verkehrssektor angewandten Maßnahmen nach Ländern aufgeschlüsselt veröffentlicht, die sowohl Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch Nicht-EU-Länder umfasst: https://ec.europa.eu/transport/coronavirus-response_en

03/04/2020

Bulgarien: Alle schweren Nutzfahrzeuge im Transit dürfen nur im Konvoi fahren. Ausländische Lkw mit Start / Ziel Bulgarien müssen von der Polizei eskortiert werden. Der Grenzübergang „Zlatograd-Thermes“ zu Griechenland wurde geschlossen.

Kroatien: Der Transit ist nur in Konvois gestattet. Für Fahrzeuge aus Italien / Österreich werden die Konvois bereits in Slowenien gebildet.

Finnland: Die Beschränkungen wurden bis zum 13. Mai 2020 verlängert.

Ungarn: Nicht-ungarische Fahrer mit Be- und Entladeort in Ungarn ohne Symptome einer Covid-19-Infektion dürfen in das Land einreisen und unterliegen nicht mehr der 14-tägigen Quarantänepflicht. Das Land muss innerhalb von 14 Stunden ab dem Zeitpunkt der ersten Be- oder Entladung verlassen werden. Diese Frist kann nicht weiter verlängert werden.

Italien: Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie wurden bis zum 13. April 2020 verlängert.

Slowenien: Frachtführer im Transit müssen die Polizei über ihr Ziel informieren. Die slowenische Polizei stellt die Konvois erst zusammen und setzt sie in Bewegung, sobald die Genehmigung der Polizei des Bestimmungslandes vorliegt.

02/04/2020

Österreich: Das Wochenendfahrverbot für schwere Nutzfahrzeuge (von Samstag 15:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr) wurde bis einschließlich 19. April 2020 ausgesetzt. Die übrigen Verkehrsbeschränkungen bleiben unverändert bestehen.

Estland: Nur Fahrer, die keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, dürfen nach Estland einreisen. An den Grenzen werden Reisedokumente kontrolliert, ärztliche Untersuchungen durchgeführt und eine entsprechende Eigenerklärung verlangt. Alle Reisenden aus Gebieten mit hoher Virusverbreitung müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben.

Griechenland: Die Lkw-Fahrverbote für Ostersonntag, den 12. April, und Freitag, den 1. Mai, wurden ausgesetzt.

Kosovo: Die Landesgrenzen sind geschlossen, mit Ausnahme für kosovarische Staatsbürger. Der Überlandverkehr im Kosovo sowie der internationale Straßenverkehr sind bis auf Weiteres eingestellt.

Ukraine: Der internationale Güterkraftverkehr ist nur an 49 der 219 ukrainischen Grenzübergänge gestattet. Die Liste der geöffneten Grenzübergänge ist unter folgendem Link verfügbar: https://dpsu.gov.ua/ua/news/TIMCHASOVI-OBMEZHENNYA-NA-KORDONI-opivnochi-v-Ukrainu-pripinyayut-puskati-inozemciv-ta-zakrivayut-blizko-sotni-punktiv-propusku-/

01/04/2020

Spanien: Vom 30. März bis zum 9. April gilt in Spanien die Aussetzung nicht wesentlicher Aktivitäten. Dies betrifft den Verkehrssektor nicht unmittelbar, wirkt sich jedoch auf alle Transporte nach oder aus Spanien aus, da die Be- und Entlademöglichkeiten mit den spanischen Unternehmen abgestimmt werden müssen. Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten wurden vorübergehend geändert:

  • Tägliche Lenkzeitbegrenzung wird von 9 auf 11 Stunden erhöht
  • Wöchentliche Lenkzeitbegrenzung wird von 56 auf 60 Stunden erhöht
  • Lenkzeitbegrenzung in zwei Wochen wird von 90 auf 96 Stunden erhöht
  • Tägliche Ruhepause von 45 Minuten nach 5,5 Stunden
  • Tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt

Frankreich: Alle Fahrverbote für Lkw über 7,5 Tonnen sind bis zum 20. April 2020 vorübergehend ausgesetzt.

Tschechische Republik: Der Grenzübertritt nach Tschechien ist für Güterkraftfahrzeuge nur an bestimmten, zugelassenen Grenzübergängen möglich: Österreichische Grenze: Dolní Dvořiště, České Velenice, Hatě Mikulov Deutsche Grenze: Strážný, Pomezí n.O., Rozvadov, Folmava, Žel. Ruda, Krásný Les, S.S.S. Šebestiána

Belarus: Fahrer von Fahrzeugen, die den internationalen Straßengüterverkehr im Transit durch das Hoheitsgebiet von Belarus durchführen, dürfen ausschließlich auf nationalen Straßen verkehren, auf denen ein Halt (Rast) zum Ausruhen und Tanken möglich ist. Fahrer im Transitverkehr sind verpflichtet, das belarussische Hoheitsgebiet auf dem kürzesten Weg bis spätestens am Tag nach dem Tag der Einreise zu verlassen. Ausnahmen gelten nur unter besonderen Umständen wie Fahrzeugpanne, Entladevorgänge oder Umladung der Fracht.

Polen: Das polnische Verkehrsministerium hat angeordnet, dass auch bei ausländischen Unternehmen beschäftigte polnische Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit in Polen verbringen können, ohne der 14-tägigen Quarantäne zu unterliegen.

31/03/2020

Finnland: Vom 28. März bis zum 19. April 2020 ist die Region Uusimaa (Helsinki) abgeriegelt. Der Güterverkehr ist weiterhin erlaubt, es ist jedoch mit Staus an den Ein- und Ausfahrten aufgrund von Kontrollen zu rechnen (es wurde keine Green Lane eingerichtet). Bis zum 25. April 2020 kann die tägliche Ruhezeit für Fahrer auf 9 Stunden und die wöchentliche Ruhezeit auf 24 Stunden verkürzt werden. Die vorgeschriebene Mindestpause von 45 Minuten innerhalb eines Zeitraums von viereinhalb Stunden kann frei in Abschnitte von 15 und 30 Minuten unterteilt werden.

Griechenland: Am Zollamt Evzoni gibt es Einschränkungen von 22:00 bis 06:00 Uhr, ausgenommen sind Lkw, die Ethylalkohol, verderbliche Waren und medizinische Güter transportieren.

30/03/2020

Italien: Am 27.03.20 hat das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein neues Selbsterklärungsformular für das Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr herausgegeben, das bei Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Italiens beschäftigt ist: https://www.gruber-logistics.com/wp-content/uploads/2020/03/20200327_Coronavirus_Modulo-di-autocertificazione-per-dipendenti-di-aziende-straniere.pdf

aggiornamenti coronavirus

Schweiz: Der internationale Straßengüterverkehr ist von allen Beschränkungen ausgenommen und kann alle Grenzübergänge nutzen. An einigen Grenzen werden sogenannte „Green Lanes“ für die Ein-, Ausfuhr und den Transit bestimmter Warengruppen (medizinische Produkte, Lebensmittel, Treibstofflieferungen und Postsendungen) eingerichtet. Die Liste der geöffneten Grenzübergänge ist auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung verfügbar unter: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/liste-geoeffnete-grenzuebergaenge.html

Weitere Informationen (einschließlich Bestätigungsformulare) zu den „Green Lanes“ finden Sie hier: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/green-lanes.html

Slowakei: Es wurde gemeldet, dass die Slowakei die Grenzübergänge zu Polen, Tschechien, Ungarn und Österreich für den Transit von Lkw über 7,5 Tonnen schließt, die nicht versorgungsrelevante Güter transportieren. Offiziell dürfen jedoch alle internationalen Fahrer, die im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr tätig sind, ihre Tätigkeit weiter ausüben.

27/03/2020

Europäische Union: Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website den Sonderbereich „COVID-19 – Vorübergehende Lockerung der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten“ eingerichtet, der eine Zusammenfassung der verschiedenen Ausnahmeregelungen zu den von den EU-Mitgliedstaaten eingeführten Lenk- und Ruhezeiten enthält.

Website: https://ec.europa.eu/transport/modes/road/social_provisions/driving_time_en Zusammenfassung: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/temporary-relaxation-drivers-covid.pdf

ADR: Die Gültigkeit der folgenden Bestimmungen wird auf internationaler Ebene nur zwischen den Unterzeichnerstaaten verlängert:

  • Beförderung im Rahmen des ADR: Die Gültigkeit aller wiederkehrenden Prüfungen und Zwischenprüfungen von Tanks, die zwischen dem 1. März und dem 1. August 2020 ablaufen (M325), wird bis zum 30. August 2020 verlängert;

  • Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. März und dem 1. August 2020 ablaufen: Die Gültigkeit wird bis zum 30. August 2020 verlängert (M325);

  • ADR-Schulungsbescheinigungen der Fahrzeugführer, die zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 ablaufen: Die Gültigkeit dieser Schulungsbescheinigungen wird bis zum 30. November 2020 verlängert (M324);

  • Schulungsnachweise der Gefahrgutbeauftragten, die zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 ablaufen: Diese sind bis zum 30. November 2020 gültig (M324);

  • Wir empfehlen, die Liste aller Unterzeichnerstaaten direkt auf der offiziellen Website zu prüfen: https://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html

Tschechische Republik: Güterkraftverkehrsfahrer sind von der Quarantäne befreit. Sie müssen während des Be- und Entladens Schutzmasken der Schutzklasse FFP2 oder FFP3 tragen, bei Bedarf Schutzhandschuhe aus Gummi verwenden und regelmäßig antibakterielles Gel zur Handreinigung nutzen. Der Grenzübertritt nach Tschechien ist für Güterkraftfahrzeuge nur über zugelassene Grenzübergänge gestattet, an denen zudem Folgendes nachgewiesen werden muss:

  • dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse N handelt

  • dass die Beförderung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit des Transportunternehmens erfolgt, sei es für den Werkverkehr oder für Dritte (z. B. Frachtbrief, Rechnung, Auftrag)

  • das Beschäftigungsverhältnis des Fahrers zum Unternehmen bzw. Fahrzeug (z. B. Arbeitsvertrag)

  • der Auszug / die Bestätigung der Gewerbeberechtigung aus dem Gewerberegister

  • das ausgefüllte Formular der Selbsterklärung für den Transit

Zudem wird das Fahrverbot für Lkw (über 7,5 t) auf tschechischen Straßen und Autobahnen an Sonn- und Feiertagen aufgehoben.

Dänemark: Die Vorschriften über die wöchentlichen Ruhezeiten sind ausgesetzt. Darüber hinaus dürfen alle Lkw, die Großstädte passieren, in die beschränkten „Umweltzonen“ einfahren.

Litauen: Die Anzahl der Grenzübergänge für die Einreise nach Litauen wurde wie folgt reduziert: Kalvarijos-Budzisko, Kybartų-Grenstalės, Būtingės-Rucavos, Smėlynės-Saločių, Medininkų-Kamenyj Log, Raigardo-Privalkos, Kybartų-2011, Panemunės-Sovetsko, Kenos-Gudagojo, Šalčininkų-Benekainių, Mockavos-Trakiškių, Trakiškių-Ogrodnikų, die internationalen Flughäfen Vilnius, Kaunas, Palanga, Šiauliai, der Bahnhof Vilnius sowie die Eisenbahn-Grenzübergänge an den Häfen Stasylai und Klaipėda. Der gewerbliche und/oder internationale Güterverkehr kann auch über den Eisenbahn-Grenzübergang Stasylai-Benekainiai und den Eisenbahn-Grenzübergang Pagėgiai-Sovetsk abgewickelt werden.

Moldawien: In der Republik Moldau sind mehrere Grenzübergänge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Derzeit sind nur 17 Grenzübergänge regulär in Betrieb: An der Grenze zu Rumänien:

  • Leușeni – Albița (Straße/international)

  • Sculeni – Sculeni (Straße/international)

  • Ungheni – Iași (Schiene/international)

  • Giurgiulești – Galați (Straße/international)

  • Giurgiulești – Galați (Schiene/international)

  • Costești – Stânca (Straße/international) An der Grenze zur Ukraine:

  • Otaci – Mohyliw-Podilskyj (Straße/international)

  • Vălcineț – Mohyliw-Podilskyj (Schiene/international)

  • Ocnița – Sokyrjany (Schiene/international)

  • Briceni – Rossoschany (Straße/international)

  • Giurgiulești – Reni (Straße/international)

  • Giurgiulești – Reni (Schiene/international)

  • Etulia – Frikăței (Schiene/international)

  • Mirnoe – Tabaki (Straße/international)

  • Palanca – Maiaki – Udobnoe (Straße/international)

  • Tudora – Starokosatsche (Straße/international)

Nordmazedonien: Alle Transportunternehmen benötigen für die Einreise in das Land eine Genehmigung, die von der Gesundheitsinspektion ausgestellt wird. Die Genehmigungen werden über den Transporteurverband vergeben.

Rumänien: Rumänien hat 5 Transitkorridore für den Güterverkehr ausgewiesen: https://www.iru.org/apps/cms-filesystemaction?file=/flashinfo/romania%20corridors.jpg Alle Personen, die nach Rumänien einreisen, müssen ein Formular ausfüllen: https://www.politiadefrontiera.ro/files/docu/1583921819427-%20declaratiemodelnoupdfpdf.pdf

26/03/2020

Es gibt wichtige Neuerungen hinsichtlich der Lockerungen der Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer.

Österreich: Bis zum 14. April dürfen Fahrer täglich 11 Stunden fahren, bei einer maximalen wöchentlichen Lenkzeit von 60 Stunden. Für zwei aufeinanderfolgende Wochen darf die kumulierte Lenkzeit bis zu 100 Stunden betragen. Erst nach 5,5 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Die tägliche Ruhezeit wird auf mindestens 9 Stunden verkürzt. Nach sechs Tagen bzw. 24-Stunden-Zeiträumen gilt eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.

Belgien: Bis zum 31. März hat Belgien die Lenkzeit für Fahrer von 56 auf 60 Stunden angehoben. Innerhalb von zwei Wochen steigt die Stundenzahl von 90 auf 96 Stunden. Gleichzeitig kann die wöchentliche Ruhezeit verschoben werden.

Bulgarien: Die maximale tägliche Lenkzeit wurde von 9 auf 11 Stunden erhöht. Nach 5,5 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten erforderlich. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit wird von 45 auf 24 Stunden reduziert.

Kroatien: Die tägliche Lenkzeit wurde von 9 auf 11 Stunden erhöht und die tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde von 56 auf 60 Stunden angehoben.

Dänemark: Die Regeln für wöchentliche Ruhezeiten sind ausgesetzt. Darüber hinaus dürfen alle Lkw in Großstädten in die beschränkten „Umweltzonen“ einfahren.

Deutschland: Die tägliche Lenkzeit darf ab sofort bis zum 17. April bis zu fünfmal pro Woche auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Fahrer dürfen ab sofort auch an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegen, sofern der Fahrer innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Die Ausnahmen beschränken sich auf die Beförderung von:

  • Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstätten;

  • Gütern zur medizinischen Versorgung sowie zur Eindämmung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere auch Testmaterial zur Infektionsanalyse, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel usw.);

  • Treibstoffen

In mehreren deutschen Bundesländern ist das Wochenendfahrverbot ausgesetzt.

Griechenland: Änderungen der täglichen Lenkzeiten (von 9 auf 11 Stunden) und der wöchentlichen Lenkzeiten (von 56 auf 60 Stunden) wurden in Kraft gesetzt. Nach 5,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur wöchentlichen Ruhezeit ist ausgesetzt.

Ungarn: Die tägliche Arbeitszeit wurde von 9 auf 11 Stunden angehoben. Die 45-minütige Pause ist nach 5 Stunden und 30 Minuten Lenkzeit vorgesehen. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde von 56 auf 60 Stunden erhöht.

Niederlande: Die tägliche Lenkzeit steigt von 9 auf 11 Stunden und die wöchentliche Lenkzeit von 56 auf 60 Stunden. Für zwei Wochen zusammengerechnet erhöht sich die Lenkzeit von 90 auf 96 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden muss nach sieben statt nach sechs Tagen genommen werden. Diese angepassten Regeln gelten bis zum 6. April.

Polen: Bis zum 19. April dürfen Fahrer 11 Stunden täglich und 60 Stunden pro Woche fahren. Wer diese Zeiten überschreitet, wird jedoch nicht sanktioniert.

Vereinigtes Königreich: Bis zum 16. April gelten in Großbritannien weniger strenge Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten für besonders wichtige Transporte (Lebensmittel, Körperpflegeartikel, Medizinprodukte). Die tägliche Lenkzeit steigt von 9 auf 11 Stunden. Die tägliche Ruhezeit sinkt von 11 auf 9 Stunden. Die wöchentliche Lenkzeit steigt von 56 auf 60 Stunden, die zweiwöchige von 90 auf 96 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit kann nach sieben statt nach sechs Tagen genommen werden. Der Fahrer muss jedoch innerhalb von zwei Wochen weiterhin zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegen. Die täglichen Pausen von 45 Minuten können nun nach 5,5 statt nach 4,5 Stunden eingelegt werden. Die Fahrer müssen auf dem Tachographenausdruck die Gründe vermerken, warum sie die regulären Zeiten nicht einhalten konnten.

25/03/2020

Ungarn: Hier finden Sie aktuelle Informationen über ausgewiesene Tankstellen und Lkw-Rastplätze: https://www.gruber-logistics.com/wp-content/uploads/2020/03/20200325_Hungary-service-stations-and-rest-areas-for-trucks.pdf

Italien: Berufskraftfahrer, die Güter im Straßengüterverkehr befördern, sowie reisendes Personal von Unternehmen mit rechtlichem Sitz außerhalb Italiens müssen eine Selbsterklärung mitführen. Die italienische Regierung hat eine aktualisierte Fassung der Erklärung veröffentlicht: https://www.gruber-logistics.com/wp-content/uploads/2020/03/20200325_Italy_Declaration-drivers-foreign-companies.pdf

24/03/2020

Gemäß dem neuen, vom Ministerrat verabschiedeten und heute gebilligten Dekret können die Regionen strengere Maßnahmen ergreifen, auch wenn die Koordinierung weiterhin bei der Regierung liegt. Ministerpräsident Conte bekräftigte zudem, dass die Maßnahmen nach heutigem Stand bis zum 3. April in Kraft bleiben.

Hinsichtlich der Aussetzung von Produktionstätigkeiten erklärte Conte, dass die Regierung prüfen werde, ob die Liste der systemrelevanten Tätigkeiten erweitert werden soll. Darüber hinaus liegen die Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln laut neuem Dekret zwischen 400 € und 3.000 €.

Die Verkehrsministerien in ganz Europa beginnen derzeit, die aktuellen EU-Vorschriften für Versorgungsfahrten während dieser Krisenzeit zu lockern. In einigen Fällen dürfen Lkw-Fahrer deutlich länger auf den Straßen unterwegs sein.

Zudem gibt es Neuigkeiten zu den Verkehrsbeschränkungen in Dänemark, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Serbien, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich.

Österreich: Die Grenzen sind mit Kontrollen (ärztliches Attest) geöffnet. Keine Beschränkungen für den Güterverkehr, jedoch mögliche Körpertemperaturkontrollen bei Fahrern. ROLA zwischen Brenner und Trient ausgesetzt. Aussetzung des Wochenendfahrverbots im gesamten Land bis zum 03.04.2020.

Dänemark: Der Gütertransport ist weiterhin möglich. Alle Transportwege für den Güterverkehr auf der Straße, auf See und auf der Schiene werden ohne zusätzliche Kontrollen abgesehen von den normalen Zollkontrollen offen gehalten. Es gibt keine besonderen Einschränkungen für italienische Lkw-Fahrer. Die Staatspolizei empfiehlt allen ausländischen Fahrern, während ihres Aufenthalts in Dänemark im Fahrzeug zu übernachten. Soweit möglich werden ausländische Fahrer im Transit in andere skandinavische Länder gebeten, nicht in Dänemark zu übernachten.

Frankreich: Die Grenzen sind derzeit nicht geschlossen, und die Straßen- sowie Autobahnverbindungen sind geöffnet. An den verschiedenen Übergängen zwischen Frankreich und Italien (Ventimiglia), der Schweiz und Deutschland kann es zu Verzögerungen kommen. Auch in Frankreich wurden Änderungen der täglichen Lenkzeiten (bis zu 10/11 Stunden), der wöchentlichen Lenkzeiten (bis zu 60 Stunden) und der zweiwöchigen Lenkzeiten (bis zu 110 Stunden) genehmigt. In der Fahrerkabine sind maximal 2 Fahrer zulässig, die einen Abstand von 1 Meter einhalten müssen.

Deutschland: Schließung der Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich seit dem 16.03.2020. Der Warenverkehr sowie der Pendlerverkehr sind gewährleistet. An den Grenzen kann es zu Verzögerungen kommen.

Niederlande: Es gibt keine Einschränkungen für den Güterverkehr. Bestimmte Lkw-Fahrer dürfen nun bis zu elf Stunden pro Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde von 56 auf 60 Stunden erhöht, und die maximal zulässige Arbeitszeit innerhalb von zwei Wochen beträgt nun 96 statt bisher 90 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit darf nun erst nach dem siebten Arbeitstag eingelegt werden. Die Maßnahmen treten rückwirkend zum 14. März in Kraft und gelten vorerst bis zum 6. April.

Serbien: Die Grenzen sind bei der Einreise für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Fahrzeugen für den Gütertransport geschlossen. Die Fahrzeuge müssen das Land innerhalb von 12 Stunden verlassen. Vorübergehend untersagt ist hingegen die Ausfuhr von Grundnahrungsmitteln und Arzneimitteln im weitesten Sinne aus Serbien. Bei der Einreise ist mit längeren Wartezeiten aus Kroatien und Ungarn zu rechnen, während die Einreise aus Montenegro, Bulgarien und Nordmazedonien deutlich zügiger verläuft.

Slowakei: Der Gütertransport ist auf nationalen und internationalen Routen gestattet. Die Fahrer müssen mit Schutzausrüstung ausgestattet sein, und nur Fahrer mit einer befristeten / unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung dürfen reisen. Änderungen der täglichen Lenkzeiten (von 9 auf 11 Stunden), der wöchentlichen Lenkzeiten (von 56 auf 60) und der zweiwöchigen Lenkzeiten (von 90 auf 96) wurden eingeführt. Nach 5,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten Pflicht.

Vereinigtes Königreich: Für den Güterverkehr gelten keine Beschränkungen. Lkw-Fahrer dürfen nun fünfeinhalb Stunden statt der üblichen viereinhalb Stunden fahren, bevor sie eine Pause von 45 Minuten einlegen müssen. Im Vereinigten Königreich gelten diese Regeln vorläufig bis zum 16. April.

22/03/2020

Italien: Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Punkte des Dekrets des Ministerratspräsidenten vom 22. März 2020 zusammen:

  • Alle in Anhang 1 des Dekrets aufgeführten Tätigkeiten dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und des gemeinsamen Protokolls zur Eindämmung des Coronavirus fortgeführt werden: https://www.gruber-logistics.com/wp-content/uploads/2020/03/Allegato1-decretto-22.03.pdf

  • Dasselbe gilt – nach vorheriger Mitteilung an den Präfekten – auch für alle funktionellen Tätigkeiten, die der Sicherstellung der Lieferketten der in Anhang 1 genannten Tätigkeiten dienen.

  • Unternehmen, deren Tätigkeiten ausgesetzt sind, können die für die Aussetzung erforderlichen Maßnahmen bis zum 25. März 2020 abschließen, einschließlich des Versands von Lagerware.

  • Zulässig sind die Tätigkeiten von Anlagen mit kontinuierlichem Produktionszyklus, ebenfalls nach vorheriger Mitteilung an den Präfekten der Provinz, in der sich die Produktionsstätte befindet.

  • Das Dekret ist bis zum 3. April 2020 wirksam.

20/03/2020

Italien: Fahrer, die internationale Transporte in Italien durchführen, dürfen ausschließlich aus nachgewiesenen beruflichen Gründen und für einen Zeitraum von 72 Stunden – verlängerbar um maximal weitere 48 Stunden – tätig sein, sofern sie erklären, sich aus beruflichen Gründen in Italien aufzuhalten, und sich verpflichten, beim Auftreten von Symptomen unverzüglich die zuständigen Gesundheitsbehörden zu informieren.

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