Neue Vorschriften für den Warenverkehr werden bald den Transportsektor beeinflussen.

Der bevorstehende Brexit wird zweifellos sowohl auf uns, als Logistikdienstleister, als auch auf unsere Kunden, mitunter große Auswirkungen haben. Auch wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht mit Sicherheit wissen, welche Rahmenbedingungen wir vorfinden werden, haben wir versucht die wichtigsten Fakten zusammenzufassen und aufzuzeigen, wie man sich am besten für das sogenannte ‚no deal‘ Szenario vorbereiten kann.

Sollten das Vereinigte Königreich und die Europäische Union vor dem 12 April 2019 nicht doch noch zu einer Einigung kommen, so wird Großbritannien am 13:00 April um 00:00 Uhr (MEZ) den Status eines Drittlandes einnehmen, was auch für die Transportdienste eine Reihe von rechtlichen Folgen haben wird.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Themen:

  1. Warenausfuhr aus der EU ins Vereinigte Königreich (EU Exporte)
  2. Wareneinfuhr in die EU aus dem Vereinigten Königreich (EU Importe)
  3. Anforderung an Begleitdokumente

1. Warenausfuhr aus der EU ins Vereinigte Königreich (EU Exporte)

EORI Registration

Unternehmen, die Waren in das Vereinigte Königreich einführen, müssen eine britische EORI Registrierung vorweisen. Als ersten Schritt sollten Sie mit Ihrem britischen Kunden überprüfen, ob er über eine EORI Nummer verfügt. EORI Nummern können unter folgendem Link überprüft werden: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=en.
Eine EORI Nummer beantragen können Sie unter https://www.gov.uk/eori.

Warenklassifikation

Das Vereinigte Königreich veröffentlichte vor Kurzem seinen eigenen Handelstarif, welchen Sie unter folgendem Link einsehen können: https://www.gov.uk/trade-tariff. Um eine korrekte Zollerklärung zu gewährleisten ist es wichtig sicherzustellen, dass die Waren richtig klassifiziert werden und die korrekten Zolltarifnummern auf der Warenrechnung angegeben werden. Zolltarifnummern nach dem britischen Handelstarif können Sie überprüfen unter: https://www.gov.uk/guidance/finding-commodity-codes-for-imports-or-exports

Zollanmeldung

Für alle Waren, welche die britische Grenze passieren, muss eine Zollerklärung eingereicht werden. Dies kann sowohl vom Unternehmen selbst, als auch über einen Zollagenten durchgeführt werden. Auch wenn die Verzollung bei Ankunft der Waren stattfindet, so muss der anstehende Wareneingang (mit Ausnahme von Transiterklärungen) bereits vorab über beim Zoll angemeldet werden. Nur wenn eine Voranmeldung erfolgt ist, dürfen die Waren den Eurotunnel passieren bzw. dürfen an Bord der Fähre gehen. Die britischen Zollprozeduren basieren auf dem Taxation (Criss-border Trade) Act, welcher im September 2018 vom Britischen Parlament beschlossen wurde und im Falle eines Austritts ohne Abkommen am 13 April 2019 in Kraft treten wird.

Wichtig: Seit dem 07. Februar 2019 können britische Unternehmen für den Fall eines Austritts ohne Abkommen vereinfachte Zollprozeduren beantragen. Diese ermöglichen Unternehmen bei Warenankunft nur allgemeine Informationen an die Zollbehörden zu übermitteln, die eigentliche Verzollung jedoch erst in einem zweiten Schritt durchzuführen. Auf diese Weise werden Wartezeiten am Zoll bedeutend reduziert. Zugang zu diesen vereinfachten Zollprozeduren hat jedoch nur der britische Handelstreibende selbst, sprich Waren, welche von Spediteuren oder Agenten im Namen des Handeltreibenden verzollt werden, sind davon ausgenommen.
Anträge können auf folgendem Portal eingereicht werden: https://www.gov.uk/guidance/register-for-simplified-import-procedures-if-the-uk-leaves-the-eu-without-a-deal

ENS Erklärung – Risikobewertung für Sicherheitszwecke

Es gibt zwei Arten von ENS Erklärungen:
Summarische Ausgangsanmeldung: wird bei der Ausfuhranmeldung durch den Exporteur erledigt.
Summarische Eingangsanmeldung: muss erst nach der Übergangsphase ab 01. Oktober 2019 eingereicht werden. Verantwortlich für die Übermittlung ist der Transporteur der Waren. Die Anmeldung kann jedoch sowohl über den Transporteur, als auch über den Importeur im Rahmen der Importverzollung übermittelt werden. In beiden Fällen muss die summarische Eingangsanmeldung vorab übermittelt werden und zwar:

  • 2 Stunden vor Ankunft im Zielhafen im Fall von Fährtransporten
  • 1 Stunde vor Ankunft am Eurotunnel Terminal im Fall von Transporten via Eurotunnel

Die summarische Eingangsanmeldung ist nicht notwendig, wenn Waren für den Zolltransit erklärt werden.

Ablauf Transporte EU – UK

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Spediteur und Zollagenten folgende Schritte vorab, um eventuelle Verzögerungen während des Transports zu vermeiden:

  • EU Ausfuhran-meldung (stellen SIe sicher, dass alle involvierten Parteien über EORI und MRN Nummer verfügen)
  • Import-voranmeldung an den britischen Zoll vor Ankunft an der Grenze
  • Information an den Zollagenten über die Ankunft der Waren am Zollterminal
  • Risikobewertung und Zahlung von Zollgebühren (oder laufenden Zahlungs-aufschub)
  • Freigabe der Waren

Bitte beachten Sie, dass für die Einfuhr einer Reihe von Waren (sog. “controlled goods”) zusätzliche Genehmigungen und Anforderungen notwendig sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.gov.uk/government/publications/uk-trade-tariff-import-prohibitions-and-restrictions/uk-trade-tariff-import-prohibitions-and-restrictions

Klicken Sie auf Brexit- EU Exporte für die PDF-Datei.

2. Wareneinfuhr in die EU aus dem Vereinigten Königreich (EU Importe)

EORI Registration

Unternehmen, die Waren in die Europäische Union einführen, müssen eine EORI Registrierung in der EU vorweisen. Für die Beantragung einer EORI Nummer, können Sie sich direkt an Ihre nationale Zollbehörde wenden:
In Italien: Area riservata Dogane sul sito https://assistenza.adm.gov.it
In Deutschland: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer.html

Warenklassifikation

In die EU importierte Waren müssen nach dem Gemeinsamen Zolltarif klassifiziert und die dadurch anfallenden Zolltarife angewendet werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter: http://trade.ec.europa.eu/tradehelp/eu-product-classification-system.

Zollanmeldung

Alle Waren, welche die europäische Grenze passieren, unterliegen einer Zollanmeldung. Die Einfuhranmeldung kann sowohl durch den Handelstreibenden selbst, als auch durch seinen Zollagenten erfolgen. Auch wenn die tatsächliche Verzollung erst bei Warenankunft stattfindet, so muss jeder Wareneingang (mit Ausnahme von Waren im Transit) vorab beim Zoll angelmeldet werden.
Die rechtliche Grundlage für die Verzollung bildet der Zollkodex der Europäischen Union.

ENS Erklärung – Risikobewertung für Sicherheitszwecke

Es gibt zwei Arten von ENS Erklärungen:
Summarische Ausgangsanmeldung: wird bei der Ausfuhranmeldung durch den Exporteur erledigt.
Summarische Eingangsanmeldung: die Sicherheitsbestimmungen laut EU-Zollkodex sehen vor, dass der Transporteur der Waren, oder ein anderer autorisierter Repräsentant, die summarische Eingangsanmeldung vorab an jenen Hafen auf dem Zollterritorium übermitteln, wo die Waren zuerst eintreffen. Verantwortlich für die Übermittlung ist der Transporteur der Waren. Die Anmeldung kann jedoch sowohl über den Transporteur, als auch über den Importeur im Rahmen der Importverzollung übermittelt werden.
Die summarische Eingangsanmeldung ist nicht notwendig, wenn Waren für den Zolltransit erklärt werden.

Ablauf Transporte UK – EU

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Spediteur und Zollagenten folgende Schritte vorab, um eventuelle Verzögerungen während des Transports zu vermeiden:

  • UK Ausfuhran-meldung (stellen Sie sicher, dass alle involvierten Parteien über EORI und MRN Nummer verfügen)
  • Import-voranmeldung am Zoll vor Ankunft an der EU Grenze
  • Summarische Eingangsan-meldung am Zollamt des EU-Ersteintritts
  • Information an den Zollagenten über die Ankunft der Waren am Zollterminal
  • Risikobewertung und Zahlung von Zollgebühren (oder laufenden Zahlungs-aufschub)
  • Freigabe der Waren

Bitte beachten Sie, dass für die Einfuhr einer Reihe von Waren (sog. “controlled goods”) zusätzliche Genehmigungen und Anforderungen notwendig sind und von britischen Behörden ausgestellte Import- und Exportlizenzen in der EU nicht länger gültig sind.

Klicken Sie auf Brexit- EU Importe für die PDF-Datei.

3. Anforderung an Begleitdokumente

Die derzeitigen Transportdokumente werden auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union Bestand haben. Allerdings müssen Begleitdokumente an die Anforderungen der Zollbehörden angepasst werden und folgende Informationen enthalten:

  • Anzahl der Colli
  • Verpackung (UN Code)
  • Zolltarifnummer/ HS Code (bei mehr als einer Zolltarifnummer pro Sendung müssen folgende Informationen für jede Position übermittelt werden)
  •  Warenbeschreibung
  • Bruttogewicht (kg)
  • Nettogewicht (kg)
  • UN Nummern bei ADR Transporten

Zudem sollten allen involvierten Parteien (Spediteur, Zollagent, Importeur) folgende Informationen übermittelt werden:

  • Name, Adresse und EORI Nummer des Warenabsenders
  • Name, Adresse und EORI Nummer des Warenempfängers
  •  Nummer der Ausfuhranmeldung (MRN Code)

Klicken Sie auf Brexit- Begleitdokumente für die PDF-Datei.

Nützliche Links:
https://ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness/preparedness-notices_en
https://www.channelports.co.uk/
https://www.legislation.gov.uk
https://www.ec.europe.eu/taxation_customs/uk_withdrwal_en
https://www.gov.uk/guidance/exporting-and-importing-goods-if-the-uk-leaves-the-eu-with-no-deal
http://ec.europa.eu/ecip/security_amendment/procedures/index_en.htm

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