16/04/2020

Belgium:

On 13 April, the relaxation of the driving and rest time regulations in Belgium were slightly adapted and limited. The following applies to drivers who transport vital goods (food, medicines, medical equipment, fuel)

  • The maximum weekly driving time is increased from 56 hours to 60 hours;
  • The maximum driving time fortnightly is increased from 90 hours to 96 hours;
  • Postponement of a weekly rest period beyond six 24-hour periods;
  • Option to take 2 consecutive reduced weekly rest periods provided that o the driver takes at least 4 weekly breaks in 4 consecutive weeks, 2 of which are regular weekly breaks and o compensation for a reduced weekly rest period is paid before the end of the fourth week.

All other drivers may take the regular weekly break in the vehicle, provided that it has suitable sleeping facilities. These exceptions apply to national and international goods transport. The derogations for both categories apply until 31 May

Bulgaria:

The Bulgarian Road Infrastructure Agency has published an interactive map of green corridors for road freight transport in transit through the territory of the Republic of Bulgaria. The map contains useful information on rest areas and the respective number of parking spaces, sanitary facilities, the possibility to buy food, the availability of Internet connection, lighting, video surveillance, petrol station, the nearest emergency services, the number of parking spaces for refuelling refrigerated trucks, etc: http://www.api.bg/index.php/en/green-corridors  or https://www.bgtoll.bg/en

The official ban on driving on public holidays for trucks over 12 tonnes is temporarily suspended

Italy:

The Ministry of Infrastructure and Transport has issued a new model of self-certification – unchanged in content compared to the previous one – valid for professional drivers employed by companies with registered offices NOT in Italy

09/04/2020

Die folgenden Länder haben die Beschränkungen des LKW-Verkehrs während der Osterzeit aufgehoben:

Germany

All German federal states have relaxed the driving bans on trucks. Unfortunately, it is not possible to drive all goods everywhere on Sundays and public holidays. The regions also differ in the period of validity of the exceptions. All of them will, however, cover the coming Easter holidays. We should like to point out,  that the relaxation of the ban in Berlin only applies to the transport of so-called dry goods, medical devices and the associated empty runs. Also in Thuringia only the transport of food, hygiene and medical products is exempt from the restrictions. Click here for detailed information.

Austria

Austria has extended the derogations from the traffic bans for heavy goods vehicles over 7.5 tonnes until 19 April inclusive. This also applies to the weekend traffic ban in Tyrol on the A12 and A13 at the Brenner Pass.

France

With the decree of 20th March France lifted the weekend and holiday driving ban for lorries until 20th April.

Spain

The restrictions on truck traffic in Spain were lifted on 14 March, initially for two weeks. Following the government’s decision, the relaxation was extended to the entire duration of the state of emergency and included: – weekly driving bans for vehicles over 7.5 tonnes, – weekend and public holiday bans for ADR vehicles, – weekly, holiday and weekend bans for non-standard transport, – all traffic bans for lorries in Catalonia and the Basque Country.

Italy

The holiday ban on trucks over 7.5 tonnes has been suspended for international transport until further notice.

 

07/04/2020

Estland:

Die estnische Fährgesellschaft Tallinkhahat die Verbindung von PaldiskiaSassnitzcheaus eingerichtet, die den Transport von Gütern zwischen den baltischen Staaten und Westeuropa ermöglichen soll.

Litauen:

Grenzkontrollen mit Polen und Lettland sind in Kraft. Ausländern ist die Einreise in das Land untersagt, es sei denn, sie führen notwendige Warenlieferungen nach Litauen durch. Für Personen, die aus dem Ausland zurückkehren oder ankommen, gilt eine 14-tägige Isolation, mit Ausnahme der Fahrer litauischer Unternehmen, für die die Isolation vom Tag der Ankunft in Litauen bis zum Tag der Abreise aus dem litauischen Hoheitsgebiet obligatorisch ist, jedoch nicht länger als 14 Tage. Ausländische Frachtführer mit Güterfahrzeugen im Transit durch Litauen sind erlaubt. Fahrer im internationalen Verkehr müssen die Zwischenstopps, die während der Fahrt stattfanden, schriftlich in einem frei gestalteten Dokument vermerken und ihren Zweck und ihre Dauer angeben.

Rumänien:

Mit der Militärverordnung Nr. 7/2020 wurde beschlossen, dass Fahrer, die keine Symptome von COVID-19 aufweisen, unter eigener Verantwortung eine Erklärung ausfüllen, in der sie den Ort angeben, an dem sie in der Zeit zwischen zwei Transporten kontaktiert werden können. Sie unterliegen keinen Quarantänemaßnahmen, vorausgesetzt, dass sie Schutzausrüstung mitführen. Bei der Einreise nach Rumänien müssen Sie eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Arbeitsbescheinigung vorlegen.

Transit: Fahrer müssen das Land innerhalb von 48 Stunden verlassen, Sie können nur vordefinierte Korridore nutzen, beim Eintritt müssen Sie ein Formularausfüllen, das bei der Ausreise zurückgegeben werden muss. Wenn Sie die 48 Stunden überschreiten, ist eine Quarantäne vorgeschrieben.

Serbien:

LKWs im Transitverkehr dürfen nur an ausgewiesenen Haltepunkten halten, die mit einem TRANSIT-Schild gekennzeichnet sind. Die Fahrer erhalten am Grenzübergang eine Karte mit den ausgewiesenen Haltestellen. Das Anhalten außerhalb dieser spezifischen Punkte ist strengstens verboten. Die Fahrer müssen Schutzmasken und Handschuhe tragen.

 

06/04/2020

Die Europäische Union hat eine Liste mit den Transportmaßnahmen für alle EU- und Nicht-EU-Länder erstellt : https://ec.europa.eu/transport/coronavirus-response_en


03/04/2020

Bulgarien:

Alle Lastkraftwagen im Transitverkehr dürfen nur mit einer Eskorte verkehren. Ausländische LKWs mit Herkunft/Zielort in Bulgarien müssen von der Polizei begleitet werden. Die “Zlatograd-Thermes”-Grenze zu Griechenland ist geschlossen worden.

Kroatien:

Der Transit ist in Konvois erlaubt. Für Fahrzeuge aus Italien/Österreich werden die Konvois bereits in Slowenien gebildet.

Finnland:

Einschränkungen wurden bis zum 13. Mai 2020 verlängert.

Ungarn:

Nicht-ungarische Fahrer mit Be-/Enladungsortin Ungarn ohne Symptome einer Covid-19 Infektion dürfen einreisen und unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht von 14 Tagen. Das Land muss innerhalb von 14 Stunden ab der ersten Be-oder Entladung verlassen werden. Diese Stundenfrist kann auch nicht durch weitere Be-oder Entladungen verlängert werden.

Italien:

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Notstands wurden bis zum 13. April 2020 verlängert.

Slowenien:

Fahrer im Durchfahrtsverkehr müssen die Polizei über ihren Bestimmungsort informieren. Die slowenische Polizei wird die Konvois erst nach Erhalt des OK der Polizei des Bestimmungslandes bilden und starten.

02/04/2020

Österreich:

Das Wochenendfahrverbot für Schwerfahrzeuge (Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr) bis einschließlich 19.April 2020 ausgesetzt. Die restlichen Verkehrsbeschränkungen bleiben davon unberührt.

Estland:

Nur Fahrer, die keine Symptome einer Infektion mit Covid19 aufweisen, dürfen nach Estland einreisen. An den Grenzen werden die Reisedokumente kontrolliert, medizinische Untersuchungen durchgeführt und die Unterzeichnung einer entsprechenden Eigenerklärung verlangt. Alle Reisenden aus Gebieten mit einer hohen Verbreitung des Virus müssen zwei Wochen lang in Selbstisolierung bleiben.

Griechenland:

Die Fahrverbote für Lastwagen am Ostersonntag, 12. April und Freitag, 1. Mai, wurden ausgesetzt.

Kosovo:

Die Landesgrenzen sind, mit Ausnahme der Bürger des Kosovo, geschlossen. Der interurbane Verkehr im Kosovo und der internationale Straßentransport sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Ukraine:

Der internationale Transport ist nur an 49 der 219 ukrainischen Grenzübergangsstellen erlaubt. Die Liste der offenen Grenzübergänge ist unter folgendem Link zu finden: https://dpsu.gov.ua/ua/news/TIMCHASOVI-OBMEZHENNYA-NA-KORDONI-opivnochi-v-Ukrainu-pripinyayut-puskati-inozemciv-ta-zakrivayut-blizko-sotni-punktiv-propusku-/

 

01/04/2020

Spanien:

Spanien schließt vom 30. März bis zum 9. April alle nicht systemkritischen Arbeitsbereiche. Der Transportsektor ist nicht direkt vom Dekret betroffen, jedoch muss für alle Transporte von und nach Spanien eine Bestätigung des spanischen Absenders/ Empfängers eingeholt werden.

Die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer wurden – bis auf den Transport von gefährlichen Gütern – vorerst angepasst:

  • Erhöhung der tägliche Fahrzeit von 9 auf 11
  • Erhöhung der wöchentlichen Fahrzeit von 56 auf 60 Std.
  • Erhöhung der max. Fahrzeit in 2 Wochen von 90 auf 96 Std
  • Ruhezeit von 45 min nach 5 Std. 30 Min
  • Reduzierung der tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Std.

Frankreich:

Frankreich hat alle Transitbeschränkungen für Fahrzeuge über 7,5t bis zum 20. April 2020 vorübergehend aufgehoben

Tschechische Republik

Die Überquerung der tschechischen Grenze darf mit Fahrzeugen für den Gütertransport (Kategorie N) und nur über zugelassene Grenzübergangsstellen erfolgen: Österreichische Grenze: : Dolní Dvořiště, České Velenice, Hatě Mikulov Deutsche Grenze: Strážný, Pomezí n.O., Rozvadov, Folmava, Žel. Ruda, Krásný Les, S.S.S. Šebestiána

Weißrussland:

Internationale Straßentransporte im Transit durch Weißrussland dürfen ausschließlich auf nationalen Autobahnen durchgeführt werden, auf denen Zwischenstopps zur Einhaltung der Ruhezeiten oder zur Betankung des LKWs möglich sind. Die Fahrer sind dabei verpflichtet, Weißrussland auf dem kürzesten Weg zu verlassen und zwar spätestens einen Tag nach dem Tag der Einreise. Ausnahmen gelten nur unter besonderen Umständen, wie Unfällen (LKWSchaden), Ent- oder Umladung.

Poland:

Bis zum 19. April dürfen Fahrer 11 Stunden am Tag, 60 Stunden pro Woche fahren. Wer diese Zeiten überschreitet, muss aber dennoch mit keiner Strafe rechnen.

31/03/2020

Finnland:

Vom 28. März bis 19. April 2020 ist die Region Uusimaa (Helsinki) geschlossen. Der Güterverkehr ist weiterhin zugelassen, aber Warteschlangen an den Ein- und Ausgängen sind für Kontrollen vorgesehen (es wurde keine „green lanes“ eingerichtet). Bis zum 25. April 2020 kann die tägliche Ruhezeit für Fahrer auf 9 Stunden und die wöchentliche Ruhezeit auf 24 Stunden verkürzt werden. Die erforderliche Mindestruhezeit von 45 Minuten innerhalb eines Zeitraums von viereinhalb Stunden kann in Pausen von 15 und 30 Minuten unterteilt werden.

Griechenland:

Im Zollamt von Evzoni gibt es Beschränkungen von 22.00 bis 06.00 Uhr, mit Ausnahme von Lastwägen, die Ethylalkohol, verderbliche Waren und medizinische Versorgungsgüter transportieren.

Spanien:

Ab dem 29. März 2020 ist der Straßentransport verboten, mit Ausnahme des zu den wesentlichen Dienstleistungen zugehörigen Transports wie Medikamente, Abfälle, Kraftstoffe und verderbliche Güter.

30/03/2020

Italien:

Am 27.03.20 gab das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr eine neue Vorlage für die Eigenerklärung herausgegeben, die auch ins Englische übersetzt wurde.

Schweiz:

Der internationale Straßengütertransport ist von allen Maßnahmen ausgenommen und kann alle Grenzübergänge nutzen. An manchen Grenzübergängen sind für Import, Export und Transit bestimmter Warengruppen (Medizinische Produkte, Lebensmittel, Kraftstofflieferungen und Postsendungen) sog. „green lanes“ eingerichtet. Auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung finden Sie unter: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaserstartseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/listegeoeffnete-grenzuebergaenge.html die Liste der geöffneten Grenzübergänge. Weitere Informationen (inkl. Bestätigungsformulare) zu den „green lanes“ finden Sie hier: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaserstartseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/greenlanes.html

Slowakei: 

Es wurde Bescheid gegeben, dass die Slowakei Grenzübergänge mit Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn und Österreich für den Transport von Lastwagen über 7,5 Tonnen, die nicht essentielle Güter liefern, schließt . Offiziell dürfen jedoch alle internationalen Fahrer, die im internationalen Straßengüterverkehr tätig sind, ihre Tätigkeiten ausüben.

27/03/2020

Europäische Union:

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website einen speziellen Abschnitt “COVID-19 – Vorübergehende Lockerung der Fahrstundenregelungen” zur Verfügung gestellt, der zusammenfassende Informationen zu den verschiedenen von den EU-Mitgliedstaaten eingeführten Ausnahmeregelungen für Fahr- und Ruhezeiten enthält.

Webseite: https://ec.europa.eu/transport/modes/road/social_provisions/driving_time_en

Überblick: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/temporary-relaxation-drivers-covid.pdf

Italien:

ADR: Die Gültigkeit für die folgenden Bereiche wird verlängert:

Verkehr von Fahrzeugen nach ADR:

  • die Gültigkeit aller periodischen und Zwischenprüfungen von Tanks, die zwischen dem 1. März und dem 1. August 2020 (M325) ablaufen, wird bis zum 30. 08 2020 verlängert;
  • Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen, die zwischen dem 1. 03 und dem 1. 03. 2020 ablaufen: Gültigkeit wird bis zum 30. 08. 2020 (M325) verlängert;
  • ADR-Fahrerlaubnis des Fahrers, die zwischen dem 1. 03 und dem 1. 11. 2020 abläuft: gültig bis zum 30. 11. 2020 (M324);
  • Ausbildungsbescheinigungen der Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter, die zwischen dem 1. 03. und dem 1. 11. 2020 ablaufen: gültig bis 30. November 2020 (M324).
  • Wir empfehlen Ihnen, direkt auf der Website zu prüfen, ob andere Länder die Abkommen unterzeichnen: https://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.html

Czech Republik: 

Die Überquerung der tschechischen Grenze darf mit Fahrzeugen für den Gütertransport (Kategorie N) und nur über zugelassene Grenzübergangsstellen erfolgen, wobei folgendes nachgewiesen werden muss:

  • dass es sich um ein Fahrzeug der Kategorie N handelt
  • dass der Transport im Zusammenhang mit der Arbeit des Spediteurs sowohl für den persönlichen Gebrauch als auch für die Arbeit Dritter durchgeführt wird (z.B. Ladepapier, Rechnung, Auftrag)
  • Verhältnis des Fahrzeugführers zum Fahrzeug (z.B. Arbeitsvertrag)
  • der Auszug der Bescheinigung der Tätigkeit aus dem Register der Handelslizenzen
  • Ausgefülltes Selbstbescheinigungsformular für das Transitwesen

Dänemark: 

Der Transport von Gütern ist weiterhin möglich. Alle Kanäle für den Transport von Gütern auf der Straße, dem Seeweg und der Schiene werden ohne weitere Kontrollen außer den normalen Zollkontrollen offen gehalten. Bitte beachten Sie, dass die Grenzübergangsstelle Kruså für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht zugänglich ist. Für Lastwagen wird empfohlen, die Grenzübergangsstelle Frøslev (E45) zu benutzen. Der Grenzübergang in Padborg sowie andere kleinere Grenzübergänge sind geschlossen. Der Frachtverkehr kann auch über die “blaue Grenze” (Öresundbrücke und Fähren) abgewickelt werden.

Litauen:

Die Anzahl der Grenzübergänge für die Einreise nach Litauen wurde auf folgende reduziert: KalvarijosBudzisko, Kybartų-Grenstalės, Būtingės-Rucavos, Smėlynės-Saločių, Medininkų- Kamenyj Logo, Raigardo-Privalkos, Kybartų-Černyševskojės, Panemunės-Sovetsko, Kenos- Gudagojo, ŠalčininkųBenekainių, Mockavos-Trakiškių, Trakiškių-Ogrodnikų, internationale Flughäfen Vilnius, Kaunas, Palanga, Šiauliai, Bahnhof Vilnius und Grenzübergänge der Bahn in Stasylai sowie der Seehafen Klaipeda. Der gewerbliche und/oder internationale Güterverkehr kann zusätzlich über den Eisenbahn-Grenzübergang Stasylai-Benekainiai und den Eisenbahn-Grenzübergang Pagėgiai-Sovetsk erfolgen.

Moldau:

In der Republik Moldau sind mehrere staatliche Grenzübergangsstellen auf unbestimmte Zeit geschlossen. Derzeit sind nur 17 Grenzübergangsstellen normal in Betrieb.

An der Grenze zu Rumänien:

  •  Leușeni – Albița (Straße/international)
  • Sculeni – Sculeni (Straße /international)
  • Ungheni – Iaşi (Bahn/international)
  • Giurgiulești – Galați (Straße /international)
  • Giurgiulești – Galați (Bahn/international)
  • Costești – Stânca (Straße /international)

An der Grenze zur Ukraine:

  • Otaci-Moghilev-Podolsk (Straße/international)
  • Vălcineţ-Moghilev-Podolsk (Bahn/international)
  • Ocniţa-Sokireanî (Bahn/international)
  • Briceni-Rossoşanî (Straße/international)
  • Briceni-Rossoşanî (Straße/international)
  • Jurgiuleşti-Reni (Straße/international)
  • Jurgiuleşti-Reni (Bahn/International) o Etulia-Frikăţei (Bahn/International)
  • Mirnoe-Tabaki (Straße/international)
  • Palanca-Maiaki-Udobnoe (Straße/international)
  • Tudora-Starokazacie (Straße/international)

Nordmakedonien:

Alle Transportunternehmen müssen eine Einreisegenehmigung haben, die von der Gesundheitsbehörde ausgestellt wird. Die Genehmigungen werden über den Transportverband ausgestellt.

Rumänien: 

Rumänien hat 5 Transit-Routen für Gütertransporte festgelegt: https://www.iru.org/apps/cms-filesystemaction?file=/flashinfo/romania%20corridors.jpg.

Alle Personen, die nach Rumänien einreisen, müssen ein Formular ausfüllen: https://www.politiadefrontiera.ro/files/docu/1583921819427- declaratiemodelnoupdfpdf.pdf

26/03/2020

Es gibt wichtige Neuigkeiten bezüglich einer Lockerung der Einschränkungen der Lenk- und Ruhezeiten.

Österreich: 

Fahrer dürfen bis zum 14. April täglich 11 Stunden fahren bei einer maximalen wöchentlichen Lenkzeit von 60 Stunden. Während zweier aufeinanderfolgender Wochen darf die gesammelte Lenkzeit bis zu 100 Stunden betragen. Erst nach 5,5 Stunden ist eine 45-minütige Pause Pflicht. Die tägliche Ruhezeit reduziert sich auf mindestens 9 Stunden. Es gilt eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nach sechs Tagen bzw. 24- Stunden-Zeiträumen.

Belgien: 

Bis zum 31. März hat Belgien die Lenkzeiten für Fahrer von 56 auf 60 Stunden erhöht. Innerhalb von zwei Wochen erhöht sich die Stundenzahl von 90 auf 96 Stunden. Gleichzeitig darf die wöchentliche Ruhezeit verschoben werden.

Bulgarier: 

Ab sofort steigt die maximale tägliche Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden. Erst nach 5,5 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten nötig. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit schrumpft von 45 auf 24 Stunden.

Kroatien:

Die tägliche Fahrzeit wurde von 9 auf 11 Stunden erhöht und die tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden reduziert. Die Wochenarbeitszeit wurde von 56 auf 60 Stunden erhöht.

Dänemark: 

Die Regeln zur wöchentlichen Ruhezeit sind ausgesetzt. Zudem dürfen alle Lkw in den Großstädten in die beschränkten „grünen Zonen“ einfahren.

Deutschland: 

Die tägliche Lenkzeit darf ab sofort bis zum 17. April höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Die Fahrer dürfen zudem ab sofort an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegen, sofern der Fahrer in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Die Ausnahmen sind allerdings beschränkt auf die Beförderung von:

  • Waren des täglichen Bedarf, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager-, und Verkaufsstätten;
  • Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere auch Produkte zur Analyse der Infektion, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel u.ä.)
  • Treibstoffen

In verschiedenen deutschen Bundesländern wird das Wochenendfahrverbot ausgesetzt.

Griechenland: 

Es wurden Änderungen der täglichen (9 bis 11 Stunden) und wöchentlichen (56 bis 60) Lenkzeiten vorgenommen. Nach 5,5 Stunden Fahrt ist eine Pause von 45′ obligatorisch. Es gibt eine Aussetzung der wöchentlichen Ruhezeitverpflichtung.

Ungarn:

Die tägliche Fahrzeit wurde von 9 auf 11 Stunden erhöht. Die 45-minütige Pause ist nach 5 Stunden und 30 Minuten Fahrtzeit vorgesehen. Die wöchentliche Lenkzeit wurde von 56 auf 60 Stunden erhöht.

Holland:

Die tägliche Lenkzeit erhöht sich von 9 auf 11 Stunden, wöchentlich von 56 auf 60 Stunden. Bezogen auf zwei Wochen steigt die Lenkzeit von 90 auf 96 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden muss erst nach sieben Tagen statt nach sechs Tagen genommen werden. Diese angepassten Regelungen gelten bis 6. April.

Poland: 

Bis zum 19. April dürfen Fahrer 11 Stunden am Tag, 60 Stunden pro Woche fahren. Wer diese Zeiten überschreitet, muss aber dennoch mit keiner Strafe rechnen.

England: 

Bis zum 16. April gelten für besonders wichtige Transporte (Lebensmittel, persönliche Hygiene, medizinische Produkte) gelockerte Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit. Die tägliche Lenkzeit steigt von 9 auf 11 Stunden. Die tägliche Ruhezeit sinkt von 11 auf 9 Stunden. Die wöchentliche Lenkzeit steigt von 56 auf 60 Stunden, die zweiwöchentliche von 90 auf 96 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit darf nach sieben statt sechs Tagen genommen werden. Allerdings muss der Fahrer nach wie vor innerhalb von zwei Wochen zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige und eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit nachweisen. Die täglichen 45-Minuten-Pausen dürfen statt nach 4,5 nun nach 5,5 Stunden eingelegt werden. Fahrer müssen auf den Tachoausdrucken vermerken, warum sie die üblichen Zeiten nicht eingehalten haben.

 

25/03/2020

Ungarn:

Hier finden Sie aktualisierte Informationen zu den speziellen Tankstellen und Raststätten für LKWs.

Italien:

Berufskraftfahrer, die Güter auf der Straße befördern, und Geschäftsreisende, die bei Unternehmen mit Sitz außerhalb Italiens beschäftigt sind, müssen eine Selbsterklärung mit sich führen. Die italienische Regierung hat gestern eine aktualisierte Version der Erklärung veröffentlicht.

24/03/2020

Italien: 

Gemäß dem neuen Dekret, welches heute vom Ministerpräsidenten Italiens verabschiedet wurde, dürfen die Regionen nun restriktivere Maßnahmen ergreifen, auch wenn die Koordination weiterhin der Regierung obliegt. Ministerpräsident Conte hat außerdem bekräftigt, dass die Maßnahmen vorerst bis zum 3. April in Kraft sind.

Bezüglich der Einstellung der Produktionsaktivitäten hat Ministerpräsident Conte bestätigt, dass die Regierung prüfen wird, ob eine gewisse Anzahl an essenziellen Aktivitäten wieder aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus liegen gemäß dem neuen Dekret die Strafen für Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, nun zwischen 400 Euro und 3.000 Euro.

—–

Die Verkehrsministerien in ganz Europa beginnen im Moment, das geltende EU-Recht für die Versorgung in der Corona-Krise aufzuweichen. Lkw-Fahrer dürfen teilweise wesentlich länger auf den Straßen unterwegs sein.

Außerdem gibt es Neuigkeiten bezüglich Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Serbien, die Slowakei und England.

Österreich: 

Geöffnete Grenzen mit Kontrollen (ärztliches Attest) -Keine Einschränkungen für den Warentransport, aber mögliche Körpertemperaturkontrollen der Fahrer – ROLA zwischen Brenner und Trient ausgesetzt -Aussetzung des Wochenendfahrverbote in ganz Österreich bis 03/04/2020.

Dänemark:

Der Transport von Gütern ist weiterhin möglich. Alle Kanäle für den Transport von Gütern auf der Straße, dem Seeweg und der Schiene werden ohne weitere Kontrollen außer den normalen Zollkontrollen offen gehalten. Für italienische Lkw-Fahrer gibt es keine besonderen Einschränkungen. Die Polizei empfiehlt allen ausländischen Lkw-Fahrern, während ihres Aufenthalts in Dänemark in ihrem Fahrzeug zu übernachten. Ausländische Lkw-Fahrer im Transit in andere skandinavische Länder werden gebeten, nach Möglichkeit nicht in Dänemark zu übernachten.

Frankreich: 

Derzeit sind die Grenzen nicht geschlossen und die Straßen-und Autobahnverbindungen sind offen. Es gibt Verzögerungen an verschiedenen Grenzübergängen zwischen Frankreich und Italien (Ventimiglia), der Schweiz und Deutschland. Änderungen der täglichen (bis zu 10/11 Stunden), wöchentlichen (bis zu 60 Stunden) und zweiwöchentlichen (bis zu 110 Stunden) Lenkzeiten wurden in Frankreich genehmigt. In der Fahrerkabine sind maximal 2 Fahrer erlaubt, die einen Abstand von 1 Meter einhalten müssen.

Deutschland:

Schließung der Grenzen zu Frankreich, Schweiz und Österreich seit 16.03.2020. Der Warenverkehr sowie der Pendlerverkehr sind garantiert. Verzögerungen an den Grenzen sind möglich.

Niederlande:

Es gibt keine Beschränkungen für den Transport von Gütern. Lkw -Fahrer dürfen nun bis zu elf Stunden pro Tag arbeiten. Die Wochenarbeitszeit wurde von 56 auf 60 Stunden erhöht, und die zulässige Höchstarbeitszeit innerhalb von zwei Wochen beträgt nun 96 Stunden statt bisher 90 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit kann nun erst nach dem siebten Arbeitstag genommen werden. Die Maßnahmen treten rückwirkend zum 14. März in Kraft und gelten vorerst bis zum 6. April.

Serbien:

Die Einreisegrenzen sind für alle Fahrzeuge mit Ausnahme der Fahrzeuge, die für den Transport von Waren verwendet werden, geschlossen. Die LKW müssen das Land innerhalb von 12 Stunden wieder verlassen. Die Ausfuhr von Grundnahrungsmitteln und Arzneimitteln aus Serbien ist vorübergehend verboten. Die Wartezeiten für die Einreise aus Kroatien und Ungarn ist erhöht, während die Einreise aus Montenegro, Bulgarien und Mazedonien.

Slowakei:

Der Gütertransport ist auf inländischen und internationalen Routen erlaubt. Die Fahrer müssen mit Schutzausrüstung ausgestattet sein und nur Fahrer mit einer befristeten/unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung dürfen fahren. Sekundäre Grenzübergänge werden geschlossen. Alle internationalen Fahrer, die im internationalen Straßengüterverkehr tätig sind, dürfen ihre Tätigkeit ausüben.

England: 

Für den Transport von Waren gelten keine Einschränkungen. Lkw-Fahrer dürfen nun fünfeinhalb Stunden statt der üblichen viereinhalb Stunden arbeiten, bevor sie eine 45-minütige Pause einlegen müssen. Im Vereinigten Königreich gilt diese Regel vorläufig bis zum 16. April.

 

22/03/2020

Italien

Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung der relevantesten Themen des Dekrets des Premierministers:

  • Alle mit Anhang 1 des Dekrets verbundenen Aktivitäten können in Übereinstimmung mit den Sicherheitsregeln und dem gemeinsamen Protokoll zur Eindämmung des Coronavirus durchgeführt werden.
  • Gleiches gilt – nach Mitteilung an den Präfekten – auch für alle Tätigkeiten, die durchgeführt werden, um die Kontinuität der Lieferketten der in Anhang 1 aufgeführten Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Unternehmen, deren Aktivitäten ausgesetzt sind, können die für die Aussetzung erforderlichen Aktivitäten, einschließlich des Versands von Lagerbestand, bis zum 25. März 2020 abschließen.
  • Die Aktivitäten von Anlagen mit kontinuierlichem Produktionszyklus sind auch in diesem Fall nach Mitteilung an den Präfekten der Provinz, in der sich die Produktionsanfrage befindet, zulässig.
  • Das Dekret gilt bis zum 3. April 2020

20/03/2020

Italy

Drivers engaged in international transport in Italy are authorized to operate, exclusively for proven working needs and for a period of 72 hours – extendable for a maximum of a further 48 hours – as long as they make a declaration that they are in Italy for working needs, and undertake to report, in case of onset of symptoms Covid-19, this situation to the Prevention Department of the local health authority and to undergo, pending the determinations of the above mentioned health authority, isolation.

These provisions, in force until 25 March 2020, do not apply to travelling personnel belonging to companies with registered offices in Italy.

 Croatia

The general directives on quarantine and isolation allow exceptions for hauliers of goods and lorries. The occupants of such vehicles are not subject to quarantine or isolation measures, but once the absence of influenza symptoms has been verified, they will be allowed into the country on condition that they leave during the day and do not leave the cabin of the vehicle. That is to say, it is valid both for goods deliveries in Croatia and for transits to other countries, provided that the countries of destination authorise the entry of such vehicles: at the moment this is the case for Serbia and Hungary, while for Bosnia the problems are being resolved.  

Romania

The transport of goods exceeding 3.5 tonnes is exempt from traffic restrictions.

Belarus

Belarus has imposed restrictions – as of midnight on 19 March – on foreign vehicles travelling through Belarus, which will be allowed to stop and refuel only at places designated by the Belarusian Ministry of Transport from midnight on 19 March. The Department of Transport has set up special points – petrol stations – where drivers can stop, rest, take a compulsory break, refuel and shop. At the same time, foreigners will not be able to leave the station on any route other than the designated one. Health and epidemiological controls will be introduced at filling stations (TRANS-INFO).

 Austria

Rail and road freight traffic is free of restrictions. The relevant drivers may be subject to health checks (in particular, body temperature control).

Hungary

The entry into the country of transit vehicles is only permitted after the driver has been medically checked and assessed and the police have affixed a special mark to the vehicle. Trucks arriving in Hungary for transit purposes only and coming from Italy will be allowed to continue their journey through the country following the designated humanitarian routes in groups of 15 leaving every 10 minutes. The vehicles will have to follow the designated routes and will only be allowed to stop at designated service stops while on Hungarian territory. Only the driver may be present in the passenger compartment as the transport of persons is not allowed. Vehicles in transit must leave Hungarian territory as soon as possible, of course respecting traffic rules. The police will follow a fast procedure while leaving the territory. Vehicles arriving in Hungary as their final destination will be allowed to enter the country after the driver has undergone a medical assessment.

The vehicle must be equipped with protective equipment (masks and gloves) and disinfectant before departure. The loading and unloading of the vehicle is allowed but in any case the contact with the driver equipped with protective equipment must be reduced to the minimum necessary.

The driver must not participate in unloading or loading and must remain in the passenger compartment. Disposable gloves must be used at all times. Personal contact between driver and administrator when exchanging transport documents should be avoided. The driver must always carry disinfectant in the passenger compartment and use it regularly on all operating surfaces and devices that he touches.

A map with “humanitarian corridors” and open border stations is published on the Hungarian Police website can be found here.

Serbia

From 20 March to 8:00 a.m. all incoming borders are closed. As for the transport of goods, trucks (and drivers) can enter Serbian territory and stay there for a maximum period of 12 hours.

Russia

The Russian Federation has closed all its borders at midnight on March 18. The restriction will last until May 1st. The ban does not apply to the transport of goods: truck drivers, air and sea crews and teams in rail transport. 

Portugal

The passage for the transport of goods and cross-border workers remains open.

Germany

There are no restrictions on international road haulage, which as a result of health checks is likely to lead to longer border crossing times. The ban on driving on Sundays and public holidays is suspended. Those rules apply to the commercial or paid carriage of goods by lorries with a total weight of more than 7.5 tonnes.

Spain

The movement of goods will continue to be permitted without restriction.

Denmark

Denmark has adopted border health control measures, but there is an exception for the transport of goods.

 

19/03/2020

Unten finden Sie die neuesten Updates zu den Reisebeschränkungen NUR für den Warentransport:

Polen:

Die derzeit für den Güterverkehr aus Deutschland offenen Grenzen sind:

  • Jędrzychowice – Ludwigsdorf
  • Olszyna – Forst
  • Świecko – Frankfurt
  • Krajnik Dolny – Schwedt
  • Kołbaskowo – Pomellen
  • Świnoujście – Garz
  • Kostrzyń n. Odrą – Küstrin – Kietz (nur für LKW bis 7,5 t)
  • Zgorzelec-Görlitz (theoretisch auch für LKW, faktisch nur mit PKW)

 

Derzeit gibt es an den Grenzen erhebliche Wartezeiten. Hier finden Sie immer aktuelle Termine und Wartezeiten:

  • HIER für Schengen-Grenzen
  • HIER für andere Grenzen

 

Slowakei:

Der internationale Güter- / Transitverkehr ist weiterhin gestattet. Die Verpflichtung der Fahrer, die Atemschutzmasken FFP2 oder FFP3 zu tragen, wurde am 14.3. aufgehoben.

Ungarn:

Für Transitströme durch Ungarn in die Nachbarländer werden Konvois mit jeweils 15 Fahrzeugen geschaffen, die die ungarische Polizei (Rendorseg) (zumindest in dieser ersten Phase) zu den “Humanitären Korridoren” (Autobahnen, die die verschiedenen Grenzen verbinden) eskortiert und Ad-hoc-Vetriebsstellen werden für Versorgung und  Zwischenstopps bestimmt. Hier finden Sie eine Karte der humanitären Korridore:

Russland:

Die Russische Föderation hat am 18. März um Mitternacht alle ihre Grenzen geschlossen. Die Beschränkung gilt bis zum 1. Mai. Das Verbot gilt nicht für den Warentransport.

 

18/03/2020

Nach Österreich und Tschechien, hat nun auch Deutschland das Wochenendfahrverbot für LKWs vorerst ausgesetzt. Die Richtlinien der einzelnen Bundesländer sind jedoch unterschiedlich. Weitere Details folgen unten.

Für alle Warenarten:

Baden-Württemberg 05/04/20
Bayern 29/03/20
Rheinland-Pfalz 26/04/20
Sachsen Anhalt 05/04/20

 

Für Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente und Medizinisches Geräte:

 

Berlin 01/06/20 inkl. Leerfahrten
Brandenburg 30/05/20
Bremen 30/05/20 inkl. Leerfahrten
Hessen 30/06/20
Mecklenburg-Vorpommern 16/09/20
Niedersachsen 30/05/20 inkl. Leerfahrten
Nordrhein-Westfalen 30/05/20
Saarland sino a ordine nuovo
Sachsen 05/04/20 inkl. Leerfahrten
Schleswig Holstein 30/05/20
Thueringen 01/06/20 inkl. Leerfahrten
Hamburg nur nach Anfrage

 

17/03/2020

EU Richtlinien- keine Verkehrsbeschränkungen

Aufgrund der Maßnahmen an den verschiedenen Grenzübergängen, hat die Europäische Kommission nun Richtlinien für die Mitgliedsstaaten herausgegeben, um zu verhindern, dass sich die Grenzkontrollen auf die Produktion und den Warenverkehr auswirkt (siehe Anlage). Die wichtigsten Anweisungen lauten:

  • Die Mitgliedsstaaten dürfen keine Maßnahmen ergreifen, welche den freien Warenverkehr in der EU einschränken
  • Für lebenswichtige Waren (Lebensmittel, Medikamente, Medizingeräte,..) müssen „Vorzugsspuren“ eingerichtet werden.

 

16/03/2020

Aussetzung der Fahrzeitbeschränkung in Österreich

Das Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) hat die Ausnahme von den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer beschlossen. Diese Ausnahme bezieht sich auf den Zeitraum ab 16.März 2020 und wirkt somit für 30 Tage bis 14. April 2020.

 

13/03/2020

Slowenien:

Ohne jegliche Vorwarnung hat Slowenien heute Morgen die Grenze zu Italien für den LKW Verkehr gesperrt. Passieren dürfen einzig slowenische Fahrzeuge. Den anderen Transporteuren wird mitgeteilt über Österreich auszuweichen, wo sich in der Zwischenzeit immer größere Staus bilden.

Österreich:

Österreich hat soeben folgende neue Maßnahmen verkündet:

  • Neben Italien werden nun auch Grenzkontrollen an den Übergängen zur Schweiz und Liechtenstein durchgeführt. Diese Maßnahmen  betreffen jedoch nicht den Warenverkehr. Dieser bleibt auch weiterhin gewährleistet.
  • Seit heute 14:00 stehen das Paznauntal und die Gmeinde St. Anton am Arlberg unter Quarantäne und sind somit auch für Transporte geschlossen. Achtung: der Arlbergtunnel bleibt weiterhin geöffnet!
  • Alle Flüge von und nach Italien, Spanien, Frankreich und Schweiz sind ausgesetzt.

Folgende Staaten/ Bundesländer haben bis einschließlich das Wochenendfahrverbot für LKWs vorerst ausgesetzt:

  • Österreich
  • Bayern
  • Tschechien

In diesen Gebieten sind somit Transporte, inkl. Leerfahrten, auch am Wochenende erlaubt.

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